So viel Handgepäck muss sein!

Wer kennt sie nicht? Fast täglich stößt man im Web über beinahe unglaubliche Angebote, den Urlaubstraum mit wenig Geld zu verwirklichen. Ganz Europa scheint mit etwas Recherche, systematischen Preisvergleichen und ein paar Klicks für unter hundert Euro auf dem Luftweg erreichbar zu sein.  Die Zahl der Anbieter von Flügen zu Taschengeldpreisen wächst ständig, die großen bekannten Airlines sind beim Preisdumpingwettstreit etwas zurückhaltender.
Problematisch – und bei weitem teurer als gedacht – kann es allerdings dann am Flughafen werden. Denn trotz zahlreicher bereits eingegangener Klagen gegen die undurchsichtige Preispolitik der Billig-Airlines hinsichtlich der Gepäckgebühren hat nun der EuGH ein Gutachten vorgelegt, welches besagt, dass Billig-Fluggesellschaften auch künftig Zusatzkosten fürs Gepäck verlangen dürfen – das EU-Recht untersage eine Regulierung.
Die „Unberechenbarkeit“ der Schnäppchen(p)reise resultiert aus dem Recht der Fluggesellschaften, selbst entscheiden zu dürfen, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen – somit kann sich der Fluggast nicht darauf verlassen, dass sein Ticket so billig bleibt wie erwartet.

Die Vorfreude wird häufig noch kurz vor Abflug geschmälert. Hier scheint aber alles zu passen.
Die Vorfreude wird häufig noch kurz vor Abflug geschmälert. Hier scheint aber alles zu passen.

Die im Gutachten aufgeführte Preisfreiheit gilt allerdings nicht für das Handgepäck – dieses müsse kostenlos sein und bleiben, da keine Lager- oder Bearbeitungskosten für die Airlines entstünden. Die Möglichkeit des Mitführens persönlicher Gegenstände auf Reisen gehöre weiterhin „zur Würde des Menschen“. Doch bevor man über soviel Menschlichkeit und Idealismus ins Schwärmen gerät, hier noch die harten Fakten:
Die Größe und die Abmessungen beim Handgepäck legen die Fluggesellschaften selbst fest, wie es auch bei der Regelung zum Freigepäck und Übergepäck der Fall ist. Die IATA (International Air Transport Association) gibt jedoch eine Empfehlung aus, wonach das Handgepäck nicht sperriger als 56 cm x 45 cm x 25 cm sein sollte.
Auch was das Gewicht anbelangt, treffen die Fluggesellschaften eigene Regelungen. Bei den meisten Airlines darf das Handgepäck 6 oder 8 kg in der Economy Class wiegen.

Wer mit diesen Beschränkungen nicht klarkommt, für den naht Rettung in Form eines Kleidungsstücks: Die Big Pocket Travel Jacket, mit der ein findiger britischer Hersteller bestimmt nicht nur die blaue Airline mit der gelben Harfe ärgert, kann – vollkommen legal – bis zu 10 kg an zusätzlichen Reiseutensilien aufnehmen. Taschengröße und -menge an der Kleidung von Passagieren dürfen nämlich nicht begrenzt werden! Einen Mode-Award wird man damit wohl nicht gewinnen, dafür jedoch bestimmt die verdutzten Blicke des Flugpersonals auf sich ziehen.

Nicht schön, aber trotzdem ein Hingucker: Die Big Pocket Travel Jacket.
Nicht schön, aber trotzdem ein Hingucker: Die Big Pocket Travel Jacket.

Wie auch immer sich die Tarifbestimmungen der Airlines entwickeln, eines steht fest: Die Reiseführer des Michael Müller Verlags finden immer irgendwo Platz – denn so viel Handgepäck muss sein!

Werbung

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: